Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebot

Die Musikschule Musicfactory – Die kreative Musikschule (Inh. O. Schneider), ab dem 15. Januar Musicfactory GmbH & Co KG, erteilt Musikunterricht in den unter Angebot angegebenen Unterrichtsfächern. Die Angebote finden in den Räumlichkeiten der Musikschule statt. 

Die Aufnahme richtet sich nach den in der Schule verfügbaren Plätzen, ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. 

2. Unterrichtsstunden 

Der Unterricht findet ganzjährig statt; alle Tage, die in die (in Nordrhein-Westfalen angesetzten) Schulferien, sowie auf gesetzliche Feiertage fallen, bleiben unterrichtsfrei, ohne das dies die Verpflichtung zur Zahlung berührt, nachdem der durch die Schulferien bedingte Unterrichtsausfall bereits bei der Bemessung der Beiträge berücksichtigt ist.

Insgesamt gewähren wir Ihnen nach dieser Berechnung 36 Termine pro Unterrichtsjahr. Jeder Termin hat einen Einzelwert (Jahressumme: 36 Termine =monatlicher Abschlag). Bei dem monatlichen Abschlag handelt es sich nicht um eine monatliche Unterrichtsgebühr, sondern um eine Abschlagszahlung auf den Jahresbeitrag.

3. Soweit der/ die Schüler:in den Unterricht versäumt, ergibt sich keinen Anspruch auf Gebührenminderung oder  -erstattung bzw. eine Wiederholung des Unterrichts. Wenn der/ die Musikschüler:in ein ärztliches Attest vorlegt, ausweislich dessen ein Ende einer etwaigen Erkrankung nicht absehbar ist oder 4 Wochen überschreitet, wird der Vertrag für die Dauer der Erkrankung ausgesetzt und verlängert sich nach der Genesung um den Aussetzungszeitraum. Das Attest ist innerhalb von 2 Wochen nach Eintritt der Erkrankung einzureichen.

4. Änderungen der Spähre des/ der Schüler:in, bzw. des/ der Vertragspartner: in, wie z.B. ein neuer Stundenplan der Regelschule, welche zur Folge haben, dass der bisherige Vertragstermin nicht mehr wahrgenommen werden kann, müssen dem Sekretariat der Musikschule umgehend bekannt gegeben werden. Ausgefallener Unterricht kann nicht erstattet oder nachgeholt werden. Sollte aber 4 Wochen nach der Meldung bei der Musikschule kein passender Ersatztermin beim gleichen oder einem/ einer anderen Lehrer:in angeboten werden können, werden ab diesem Zeitpunkt die Gebühren bis zur Klärung ausgesetzt. 

5. Der durch etwaige Verhinderung der Lehrkraft ausfallender Unterricht wird nach Vereinbarung nachgeholt. Hierzu ist der Musiklehrer nur verpflichtet zwei Nachholtermine zu benennen. Soweit der/die Musikschüler:in keinen dieser Termine beansprucht, entfällt die Leistungspflicht des/ der Musiklehrer:in, nicht jedoch der Zahlungsanspruch. Ein Anspruch des/ der  Schülers auf Unterricht durch jeweils die gleiche Lehrkraft besteht nicht. Lehrkraftwechsel und Vertretungen, bedingt durch Krankheit oder andere Verpflichtungen (Tourneen) der Lehrkräfte, sind demnach keine außerordentlichen Kündigungsgründe.

Sollten aufgrund einer amtlichen Unwetterwarnung ein Teil oder alle Kölner Schulen schließen, behält sich die Musikschule vor, zur Sicherheit der Schüler:innen ebenfalls zu schließen. Ein solcher Termin wird nicht nachgeholt.

6. Die monatliche Gebühr erhöht oder verringert sich, wenn Rabatte oder Zuschläge zutreffen. Derzeit gewährt die Musikschule 10% Ermäßigung für den 2. und alle nachfolgenden Verträge bei Familien und bei Mehrfächern, solange ein Vertrag mit voll gezahlter Gebühr besteht.   

7. Die Zusammensetzung der Jahresgebühr bemisst sich daran, dass der Unterricht für die Dauer von mindestens einem Jahr erfolgen soll. Die Jahresgebühr wird in 12 gleichen Teilbeträgen entrichtet. Die Teilbeträge sind jeweils bis zum 01. eines jeden Monats im voraus fällig. Der Lastschrifteinzug entbindet den/ die Vertragspartner:in nicht von der Pflicht, die regelmäßige Zahlung der Gebühren zu kontrollieren. Kann eine Lastschrift nicht eingelöst werden, wird für die erneute Bearbeitung eine Gebühr in Höhe von 3,- Euro erhoben. Durch die Nichteinlösung entstandene Bankgebühren sind ebenfalls zu übernehmen. 

8. Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es besteht eine dreimonatige Probezeit. Diese beginnt mit der ersten Unterrichtsstunde. Soweit der/ die Schüler:in den Vertrag über die Dauer der Probezeit nicht fortsetzen möchte, ist dies dem Sekretariat bis zum 10. Werktag vor Ablauf der Probezeit schriftlich mitzuteilen. Danach kann der Vertrag mit einer Frist von vier Wochen, jeweils zum 31.03. / 30.09. / 31.12. eines Kalenderjahres gekündigt werden. Nach einem Jahr Vertragslaufzeit kann jeweils mit einem Vorlauf von mindestens einem Werktag zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung wird wirksam zum Ende des Kalendermonats, der auf die Kündigung folgt. Die Kündigung muss schriftlich an das Musikschulbüro oder alternativ über den Zugang in der Musikschul-App erfolgen. Mündliche oder anderweitige Absprachen (z.B. SMS, Messengerdienste, echt.) mit Lehrkräften haben keine Gültigkeit. Je nach Kündigungstermin kann eine Endabrechnung nötig sein, wenn die bis dahin gezahlten Abschlagzahlungen (siehe Punkt 2) abweichen.

9. Bei Erstaufnahme wird mit der Ausstellung des Vertrages eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,- Euro fällig. Bei einer Vertragszusage innerhalb von 24 Stunden nach dem Probetermin gewähren wir eine Ermäßigung von 50% auf die Bearbeitungsgebühr.
Weiterhin erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 8,50 Euro immer dann, wenn der / die Schüler:in einen Fach- oder Lehrkraftwechsel wünscht.

10. Vernachlässigung des Unterrichts, ungenügende Leistungen, ungebührliches Verhalten des/der Schülers:in oder ein Nichtnachkommen der Zahlungen, berechtigen die Schulleitung zum Ausschluss des/ der Schüler:in vom Unterricht. 

11. Die Musikschule übernimmt keine Haftung für Gehörschäden jeder Art und empfiehlt insbesondere für den Schlagzeug- und Bandbereich ausdrücklich die Anschaffung und Benutzung eines geeigneten Gehörschutzes. Nähere Informationen dazu erhalten sie auch in unserem Schulsekretariat.

12. Die Aufsichtspflicht der Musikschule besteht nur während der Unterrichtszeit. Sie beginnt beim Betreten des Unterrichtsraumes und endet beim Verlassen desselben, sofern keine Begleitung durch erwachsene Begleitpersonen erfolgt. Für Aufenthalte im Wartebereich oder im Garten obliegt der Musikschule keine Aufsichtspflicht. Es ist zu beachten, dass die letztgenannten Bereiche keine gesichteten Kinder- Spielbereiche sind. Daher sind Kinder immer durch ihre Begleitpersonen beaufsichtigt werden müssen. 

Für mitgebrachte Gegenstände, Wertsachen, Kleidung, Schmuck, Geld, usw. übernimmt die Musikschule keine Haftung. Bitte beachten Sie unsere Hausordnung, die im Flur an unserer Pinnwand eingesehen werden kann.

13. Die Musikschule kann bei Bedarf 1/3 der Unterrichtseinheiten über eine Onlineplattform (z.B. Skype, Zoom, Teams, usw.) abhalten.

14. Bilder oder Filmaufnahmen von Schulveranstaltungen können von Ihnen oder Ihren Angehörigen zu Marketingzwecken der Musikschule genutzt werden.

15. Die Gebührenordnung darf jährlich zum ersten Januar in Höhe von max 5% auf den Jahresbeitrag angepasst werden (durch Erhöhungen oder Preissenkungen), sofern eine Erhöhung ausschließlich der Kostendeckung dient. Die neue Gebührenordnung wird 3 Monate vor oben genanntem Termin öffentlich im Wartebereich ausgehängt.

16. Die Schulordnung (AGB) tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

Soweit eine dieser Vereinbarungen nichtig sein sollte, berührt dies den Bestand des Vertrages insgesamt nicht.

Hausordnung

1. Diese Hausordnung gilt für das Gebäude der Musicfactory Köln, Amsterdamer Straße 212, 51107 Köln einschließlich des Außenbereichs. Mit Abschluss eines Unterrichtsvertrages sowie mit Betreten des Gebäudes und des Geländes erkennt jeder Besucher diese Hausordnung an.

2. Das Rauchen, Konsumieren von Alkohol und/oder anderen Drogen sowie das Mitführen von Waffen jeglicher Art (einschließlich Feuerwerkskörpern, Messern, usw.) ist im Gebäude sowie auf dem Außengelände zu jeder Zeit untersagt.

3. Bitte denken Sie daran, dass zahlreiche Kinder hier ein- und ausgehen und verhalten Sie sich bei der An- und Abfahrt besonders umsichtig. Das Parken vor und auf dem Gelände hat unter Einhaltung der StVO zu erfolgen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Toreinfahrt bis zur Straße freigehalten wird. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

4. Die Einrichtung der Räume, die Instrumente, Noten, die Kaffeemaschine, Spielgeräte etc. sind sorgfältig zu behandeln. Bei versehentlichem Beschädigen informieren Sie bitte eine(n) Vertreter(in) der Musikschule.

5. Für Schäden und Unfälle, die durch bzw. nach dem Verlassen des Unterrichtsraumes, das Spielen im Außenbereich, insbesondere auf den Spielgeräten oder durch das Einwirken Dritter entstehen, besteht seitens der Musikschule keine Haftung. Der Aufenthalt auf den Spielgeräten und der umliegenden Rasenfläche wird toleriert, eine Haftung wird jedoch durch die Musikschule nicht übernommen. Der Aufenthalt an der Längsseite des Gebäudes sowie im Zirkuswagen ist grundsätzlich untersagt.

6. Anweisungen der Vertreter(innen) der Musikschule bzw. des Eigentümers ist Folge zu leisten.

Diese Hausordnung wird durch Aushang sowie Veröffentlichung auf der Internetseite der Musikschule bekannt gemacht.